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Haus- und Badeordnung der Therme Erding

1. Verbindlichkeit und Zweck 


Die Therme Erding ist eine Einrichtung, die jedem Gast ein Höchstmaß an Erholung, Entspannung und Spaß bereiten soll. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste der Therme Erding sowie allen weiteren Ordnungen verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. 

 

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bade -, Rutschen und Saunabetrieb der gesamten Therme Erding. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. 


Die Parkordnung gilt als vertraglicher Bestandteil der Haus- und Badeordnung der Therme Erding und ist durch Aushang auf dem Gelände und Parkhaus bekannt gegeben. 


Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. 


Wer eine strafbare Handlung vornimmt, sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände und Betriebsanlage verschafft, absichtlich kein Entgelt entrichtet bzw. dies versucht oder kostenpflichtige Leistungen nutzt wird unverzüglich des Bades verwiesen und muss mit einer Strafanzeige rechnen. 


Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. 

 

Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind verboten und im besonderen Fall nur nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung erlaubt. 

 


2. Öffnung, Einlass, Eintritt 


Die Öffnungszeiten der Therme Erding werden von der Geschäftsführung festgesetzt und öffentlich in der Empfangshalle bekannt gegeben. Die Badezeiten richten sich nach den gelösten Tarifen. Bei Überschreiten ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen. Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens des Hauses. Die Badezeit in der Therme, Vitaloase, VitalTherme & Saunen, den Rutschen und dem Wellenbad endet 20 Minuten vor Schließung, d.h. zu diesem Zeitpunkt sind diese Bereiche zu verlassen. 


Die Benutzung des Parkhauses - und Parkplätzen ist ausschließlich für Gäste der Therme Erding und eine halbe Stunde vor bis eine halbe Stunde nach den Öffnungszeiten der Therme Erding vorgesehen. 
Mit dem Betreten der Therme Erding (des Geländes und der Räumlichkeiten) und der Lösung eines Eintritts mit der Aushändigung des Transponders (Datenträger über die in der Therme Erding in Anspruch genommenen Leistungen) und des Schrankschlüssels, erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung an. 


Der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig. 


Eine Unterbrechung des Aufenthalts auf den bereits gelösten Tarif ist ausgeschlossen. 


Jeder Besucher muss seinen Schlüssel, seinen Transponder und seine Leihwäsche so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Die beiden erstgenannten Gegenstände sind während des gesamten Aufenthaltes immer am Körper (Armband) zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Gastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Gast. Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung von Garderobenschrankschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Höhe von derzeit 45 Euro (Schlüssel mit Transponder) bzw. ein Pfand in Höhe von 30 bzw. 15 Euro (Leihwäsche) in Rechnung gestellt, was den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Wird der Schlüssel wieder gefunden wird der Betrag abzüglich der tatsächlich entstandenen Kosten zurückerstattet. Dem Besucher wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Therme Erding ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag ausweist. Der Therme Erding ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. 


Gelöste Eintritte, Wertgutscheine, ThermenCards und Zeitgutschriften werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden. Für Gutscheine, die verloren gegangen sind oder nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet. Eine doppelte Rabattierung jeder Art ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 


Beim Kauf einer ThermenCard (Geldwertkarte) wird eine Pfandgebühr von 10 € erhoben, die nach Rückgabe der Karte erstattet wird. ThermenCards werden bei Verlust gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises und des Kaufbelegs sowie Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 15 € (10 € Pfand für eine neue ThermenCard + 5 € Bearbeitung) ersetzt. 


Die Geschäftsleitung kann die Benutzung und das Angebot der Therme Erding ganz oder teilweise jederzeit einschränken (u.a. betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision). Ansprüche gegen den Betreiber oder die Reduzierung des gelösten Eintrittstarifs sind aus diesem Grunde ausgeschlossen. 


Sind Teile des Betriebes aufgrund von Foto- und Filmaufnahmen, Veranstaltungen, Kursen u.Ä. nicht zu benutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Eintrittspreises. 


Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder einer Aufsicht bedürfen, dürfen nur mit einer volljährigen und geeigneten Begleitperson die Therme Erding besuchen. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachts- oder Epilepsieanfällen, sowie bei Herz-Kreislauferkrankungen. 


Nichtschwimmern und Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten und verantwortlichen Person gestattet. 


Keinen Zutritt zur Therme Erding haben Personen 

  • mit ansteckenden oder meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) 
  • mit offenen Wunden
  • die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen. 

Tiere dürfen nicht mitgenommen werden. 

 


3. Verhalten, Baden, Verweilen 


Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit, Ordnung sowie die Sauberkeit und guten Sitten innerhalb der Therme Erding nicht gefährdet werden. 


Mit dem Lösen eines Eintritts entsteht kein Anspruch auf die Teilnahme am kostenfreien Zusatzprogramm sowie einer Sitz- oder Liegemöglichkeit. 


Das Reservieren von Sitz- und Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Falls Gegenstände zu diesem Zwecke dort abgestellt werden, dürfen diese vom Personal der Therme Erding selbstständig oder nach Aufforderung durch Gäste entfernt werden. In ausgewiesenen Bereichen werden Gäste explizit auf das Abräumen von belegten Liegemöglichkeiten hingewiesen.

 

Attraktionen und Angebote (z.B. Rutschen, Spielgeräte, Saunen, etc…) dürfen nur innerhalb der offiziellen Betriebszeiten genutzt werden. Hinweistafeln sowie Anordnungen des Personals sind ausnahmslos zu beachten und einzuhalten.


Jeder Gast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das durch nass belastete Bodenflächen entsteht. Deshalb ist in den gesamten Gastbereichen besondere Vorsicht geboten und es sollten grundsätzlich außerhalb der Becken rutschfeste Badeschuhe getragen werden. 


Über eine temporäre Nutzung von mitgebrachten Sport-, Spiel- oder Animationsgeräten (Bälle, Schnorchel etc…) entscheidet das Personal der Therme Erding auf Grundlage der Besucherfrequenz. 


Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt von 50 € - 100 € belegt. Im kostenpflichtigen Bereich des Royal Day Spa (Lounge & Dreams, Massagesuiten) und der Galaxy Loungen richten sich die Kosten nach Aufwand und Kategorie des verunreinigten Bereichs. Findet ein Badegast seine Kabine, den Schrank usw. verunreinigt vor, so hat er dies unverzüglich den Mitarbeitern zu melden. Die Umkleidekabinen sind grundsätzlich alleine zu nutzen. 


Jeder Gast der Therme Erding ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Gastbereiche gründlich zu reinigen. Seife oder andere Körperreinigungsmittel und Cremes dürfen außerhalb der Duschanlagen nicht verwendet werden. Bürstenmassagen sind in der gesamten Anlage aus hygienischen Gründen nicht gestattet. 


Lüftungsschächte an den Fensterfassaden sowie sämtliche Türen (insbesondere Notausgänge) dürfen nicht mit Liegen, Taschen, Handtüchern oder anderen Gegenständen belegt bzw. zugestellt werden. 
Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis aller Gäste ist im gesamten Bade- und Ruhebereich sowie insbesondere in den Saunen und in den Dampfbädern auf Ruhe zu achten. 


Der Austausch von Zärtlichkeiten ist auf ein Minimum zu reduzieren; in den Badeanlagen (Saunakabinen, Dampfbädern, Whirlpools, Thermalwasserbecken etc.) und Liegebereichen ist dies ganz zu unterlassen. Sexuelle Handlungen und Darstellungen werden mit Hausverbot und Strafanzeige geahndet. 


Der Genuss von Alkohol ist auf ein vertretbares Maß beschränkt. Die Therme Erding behält sich vor, den Ausschank von alkoholischen Getränken grundsätzlich und pro Gast zu begrenzen, sowie alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen und diese bei Gefährdung oder Störung des Badebetriebes des Bades zu verweisen. 


4. Saunieren und Wellness 


Der Zutritt in die VitalTherme & Saunen und in die VitalOase ist erst ab einem Alter von 16 Jahren gestattet. Die Benutzung der Saunen unter Alkoholeinfluss ist untersagt. 


Die VitalTherme & Saunen ist eine textilfreie Zone. Dieser Bereich versteht sich nicht als Einrichtung der Freikörperkultur. Nach Beendigung des Thermal- oder Saunabades, einschließlich der dazu erforderlichen Abkühlungsphase, ist deshalb ein Bademantel bzw. ein Handtuch umzulegen. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche der Gastronomie. 


Vor dem Benutzen der Anlage hat sich der Gast gründlich zu reinigen und abzutrocknen. 


In den Schwitzkammern ist ein ausreichend großes Liege- und Sitztuch unter den ganzen Körper (einschließlich der Füße) zu legen, um somit jegliche Verunreinigung der Bänke zu vermeiden. 


Eigene Aufgussmittel dürfen nicht mitgebracht und in der Sauna angewendet werden. Aufgüsse dürfen nur vom Personal der Therme Erding durchgeführt werden. 


Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie zum Beispiel höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Gast besondere Vorsicht. 


Grundsätzlich dürfen nur gesunde Personen die Saunaangebote nutzen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich vorab einen Arzt zu konsultieren um mögliche Komplikationen auszuschließen. 


Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Lüftungseinlässe, Saunaheizgeräte/- öfen, Schutzgitter und Messfühler dürfen nicht mit Gegenständen/Handtüchern belegt werden (Brandgefahr!). 

 


5. Rutschen und Spielgeräte 


Die Benutzung der Rutschen- und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Nutzung unter Alkoholeinfluss ist untersagt. Kinder bis 12 Jahren müssen bei den Rutschen stets von den Eltern oder einer geeigneten und verantwortlichen Person beaufsichtigt werden. 


Die Regeln und Anweisungen auf Hinweistafeln am Rutschenanfang oder Spielgeräten sind bei Benutzung ausnahmslos zu beachten und einzuhalten. 


Nichtschwimmern ist die Benutzung der roten und schwarzen Rutschen untersagt. Die blau gekennzeichneten Rutschen dürfen Nichtschwimmer nur mit Schwimmhilfen benutzen. 


Insbesondere ist zu beachten: 


Der Aufgang zu den Rutschen ist mit besonderer Vorsicht und mit Rücksicht auf andere Badegäste zu benutzen. Das Rennen ist ausdrücklich untersagt! 


Die Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden. 


Die ausgehängten Sicherheitshinweise und die elektronischen Anzeigen und Drehkreuze, soweit vorhanden, sind unbedingt zu beachten. 


Der Rutschenauslauf ist nach dem Rutschen sofort zu verlassen. 

 

Der Betreiber ist nicht verantwortlich für Beschädigungen an der Badebekleidung, die durch das Rutschen verursacht werden können. 


Insbesondere sind verboten: 

  • jede andere Rutschposition als die jeweils vorgeschriebene. 
  • Halten im Rutschbereich. 
  • Reifenrutschen „Magic Eye“ und „Space Glider“ ohne Reifen zu benutzen. 
  • von unten in die Rutschen zu laufen. 

 

Für Kinder von 0-6 Jahren ist die Benutzung gewisser Rutschen verboten, ausgenommen sie werden von einem Elternteil oder einem von den Eltern bevollmächtigten Erwachsenen begleitet. In diesem Fall sind die Kinder durch die Erwachsenen im gesamten Rutschbereich von hinten abzusichern. Beim Rutschen ist das Kind immer vor dem Erwachsenen zu platzieren. Grundsätzlich sind die Altersbegrenzung bei den einzelnen Rutschen zu beachten. 


Bei Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot verhängt werden. 

 


6. Besondere Bestimmungen 


Es ist nicht gestattet, 

  • zu rennen. 
  • Notausgänge mit Liegen- oder anderen Gegenständen zu verstellen. 
  • den Barfußgang vor den Garderobenschränken, die Duschräume, sowie den gesamten Gastbereich mit Straßenschuhen zu betreten. 
  • sich zu rasieren oder die Haare zu färben. 
  • Pediküre/ Maniküre außerhalb der dafür vorgesehenen Behandlungsräume durchzuführen. 
  • Speisen und Getränke (insbesondere alkoholische Getränke) sowie Gegenstände, die unter Gewalteinwirkung leicht zerbrechen (z.B. Glas, Porzellan) mitzubringen. 
  • Waffen oder Werkzeuge in die Anlage zu bringen. 
  • die Badezonen und die Schwimmbecken zu verunreinigen (z.B. Urinieren in Badewasser, Ausspülen von Bechern, Abwaschen von Beautymasken etc…). 
  • auf den Boden oder in das Badewasser auszuspucken. 
  • zu rauchen (inkl. elektronischen Zigaretten). Ausgenommen hiervon sind die dafür ausgewiesenen Raucherplätze mit Aschenbechern in den Außenanlagen der Gastbereiche). 
  • die Becken – außer über die Treppen, Einstiegsleitern den Wellenauslaufbereich– zu betreten bzw. zu verlassen. Dies gilt aufgrund der Verletzungsgefahr besonders für das Betreten der Beckeneinfassungen und -abdeckungen. Im Wellenbad ist das Aussteigen über die Einstiegsleitern ausschließlich ohne Wellenbetrieb gestattet. Den Hinweistafeln im Wellenbad ist Folge zu leisten. 
  • von den Beckenrändern und der Grotte ins Wasser zu springen oder andere Personen ins Wasser zu stoßen oder zu werfen. 
  • an den Einstiegsleitern oder anderen Haltestangen zu turnen. 
  • im Wasser Badeschuhe oder Schwimmflossen zu tragen. 
  • Luftmatratzen oder ähnliche Wasserspielgeräte zu benutzen. 
  • Mobiltelefone zu nutzen. 
  • Rundfunk-, Fernsehgeräte, Musik- und Signalinstrumente sowie Ferngläser mitzubringen und diese zu benutzen. 
  • zu fotografieren und zu filmen. 
  • Werbematerial jeder Art zu verteilen; dies gilt ebenfalls für die Parkplätze. 
  • Geldsammlungen jeder Art durchzuführen. 
  • Taucher- sowie Schwimmbrillen in den Becken textilfreier Bereiche zu nutzen. 
  • Die Therme Erding mit dem zugehörigen Betriebsgelände zu gewerblichen, ungesetzlichen oder sonst nicht der Anlage angemessenen Zwecken zu nutzen. 

 

Speisen und Getränke aus den Restaurants dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Restaurantbereichen, auf den Terrassen, im Außenbereich oder an den Barbereichen verzehrt werden. 

 


7. Haftung 


Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Therme Erding sind von den Gästen pfleglich zu behandeln. 


Jeder Gast haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung der Therme Erding, ihres Parkhauses oder Dritten verursacht hat. 


Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten. 


Die Therme Erding und ihre Mitarbeiter haften bei Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden bis zu einer Versicherungssumme von 10 Mio. €, einfach begrenzt je Versicherungsjahr, sofern der Schaden durch die Therme Erding oder deren Mitarbeiter zu vertreten ist. Die Therme Erding haftet für reine Vermögensschäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. 


Die Therme Erding haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Gastes der Therme Erding aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Gast der Therme Erding aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast der Therme Erding regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Therme Erding zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Einrichtungen der Therme Erding, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt sind sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen. 


Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen der Therme Erding abgestellten Fahrzeuge. 


Für die auf den Parkplätzen oder im Parkhaus abgestellten Fahrzeuge kann keine Haftung für die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der Fahrzeuge durch Dritte übernommen werden. Sowohl im Parkhaus als auch auf allen Verkehrsflächen der Therme Erding gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung. Dem Gast der Therme Erding wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen. Falls der Gast der Therme Erding dennoch Wertgegenstände mit sich führt, wird ihm empfohlen diese in den einzelnen Wertschließfächern in den Zugangsbereichen und in der VitalTherme & Saunen zu deponieren. Von Seiten der Therme Erding werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet die Therme Erding nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei Beschädigung durch Dritte. Dies gilt auch, wenn diese im Garderobenschrank und / oder Wertschrank eingeschlossen wurden. Das Einbringen von Geld und Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und / oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten der Therme Erding in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrungspflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Gast der Therme Erding, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und / oder Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. 


Für unsere ergänzenden Angebote wie z.B. Masken, Peelings, Aufgüsse etc. und eventuell hieraus auftretende Hautirritationen wird keine Haftung übernommen. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls für dadurch verursachte Verunreinigungen an Textilien. 


Für eventuell auftretende Verfärbungen, Bleichungen oder Beschädigungen an der Badebekleidung oder an Schmuck / Uhren lehnt der Betreiber jegliche Haftung ab, da diese durch die Wasserbeschaffenheit (Schwefel) auftreten können. 


Die Nutzung aller Einrichtungen der Therme Erding, insbesondere auch der Attraktionen, des Spielplatzes, der Rutschbahnen, dem Wellenbad sowie der Freispielflächen, erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Therme Erding in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. 


Bei höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht sofort erkannt werden (z.B. Stromausfall), haftet die Therme Erding nicht. 


Gegenstände, die im Bad oder im Parkhaus gefunden werden, sind am Empfang abzugeben. Alle liegen gebliebenen Gegenstände werden nach Beendigung des Badebetriebes eingesammelt und verwahrt. Fundsachen werden 2 Monate aufbewahrt, Wertgegenstände 6 Monate. Bei Nichtabholung werden die Fundsachen einer wohltätigen Institution zugeführt. 


Bei winterlicher Witterung kann es zu einem eingeschränkten Winterdienst sowohl auf den Park- und Außenflächen als auch in den Garten- und Außenbeckenbereichen der Therme Erding kommen. Die Benutzung der Außenflächen bei winterlicher Witterung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. 


8. Sonstiges 


Beschwerden, Wünsche oder Anregungen nimmt jeder Mitarbeiter der Therme Erding

entgegen. 
Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

 

Für die Reservierung und Nutzung der Galaxy Family Lounges gelten die AGB der Therme Erding Familienbad GmbH


Für die Reservierung und Nutzung der Royal Day Spa Lounges gelten die AGB des Royal Day Spa der Therme Erding Vital GmbH


9. Inkrafttreten 


Die Haus - und Badeordnung tritt am 01. Dezember 2022 in Kraft. Die bisher gültige Fassung vom 13. Juni 2022 tritt gleichzeitig außer Kraft. 

 

Erding, den 1. Dezember 2022 


Jörg Wund 
Geschäftsführer